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Allgemeines:

Norwegen - das Land der Fjorde ! Die Küstenlinie des Festlandes ist ca. 21.437 km lang. An der breitesten Stelle ist das Land 430 km breit, an der schmalsten 6,3 km. Die Einwohnerzahl beträgt 4,3 Millionen auf einer Gesamtfläche von 323.878 km². Um den Oslofjord ist die Bevölkerungsdichte mit 118 Einwohnern pro km² die höchste, in der Finnmark-Region mit knapp 1,6 Einwohnern pro km² die niedrigste. Norwegen ist eine konstitutionelle Monarchie.

Angeln:

Mit 21.347 km Küstenlinie auf dem Festland, mit zahllosen Fjorden, Seen und Flüssen ist Norwegen ein Angelparadies. Alle Angler über 16 Jahre, die auf Saibling, Lachs, Meerforelle oder Süßwasserfische angeln, müssen die staatliche Angellizenz bezahlen; Formulare gibt es auf allen Postämtern. Das Angeln im Meer und in den Fjorden ist kostenlos. Die Angellizenz für das Süßwasserangeln kostet NOK 90,- und für Lachs, Saibling und Meerforelle NOK 180,-. Diese ist jeweils für ein Jahr gültig. Zusätzlich muss ein örtlicher Angelschein gekauft werden, dessen Preis regional unterschiedlich ist. Angelscheine gibt es in Sportgeschäften, Touristeninformationen, Hotels, auf Campingplätzen usw. Weitere Informationen erhalten Sie beim Norwegischen Fremdenverkehrsamt in Hamburg, Tel. 040-22710810.

Autofahrer - Infos:

Notwendig sind der Führerschein und der Fahrzeugschein. Wohn- und Bootsanhänger, die über 2,30 m breit sind, dürfen nur von Fahrzeugen gleicher oder größerer Breite gezogen werden. Die höchstzulässige Breite für Anhänger und das Zugfahren beträgt 2,5 m. Höchstgeschwindigkeiten: Außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h, auf Autobahnen und manchmal Fernstraßen 90 km/h, für Kfz über 3,5 t immer 80 km/h, für gebremste Anhänger maximal 80 km/h, für ungebremste Anhänger maximal 60 km/h. Achtung ! Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind extrem hoch. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Es muss auch am Tag immer mit Abblendlicht gefahren werden.

Einreisebestimmungen:

Für die Einreise nach Norwegen ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kinder bis 16 Jahre benötigen einen Kinderausweis (ab 10 Jahre mit Bild).

Zoll-/Einfuhrbestimmungen:

Zollfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken: Ab 18 Jahren dürfen 2 Liter Bier und 2 Liter Wein (bis 22%) eingeführt werden. Ab 20 Jahren statt 2 Liter Wein auch 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen. Tabakwaren: Vom 18. Lebensjahr an 200 Zigaretten oder 250 g andere Tabakwaren. Fleisch: Pro Person 3 kg Fleischwaren zum eigenen Verbrauch , wenn dieses in einem EWR-Land produziert und mit einem vorschriftsmäßigen Stempel des Ausfuhrlandes versehen wurde.

Elektrizität:

In Norwegen wird auch 220 V Wechselstrom angewandt.

Geld/Zahlungsmittel:

Münzeinheit ist die norwegische Krone (NOK). 1 Krone = 100 Öre = ca. 25 Pfennig. Die Einfuhr von norwegischen und ausländischen Zahlungsmitteln ist unbegrenzt erlaubt. Bezahlung mit Kreditkarten und Reiseschecks ist in Norwegen allgemein üblich, es gibt fast überall Geldautomaten, die EC-Karten annehmen. Eurocheques werden leider nicht angenommen auch die Banken lösen diese nicht ein.

Haustiere:

Checkliste:
Ein Hund muss bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate, eine Katze muss mindestens 12 Monate alt sein.
- Tierärztliche Bescheinigung (bei der Einreise im Original mitzuführen):- Gesundheitsbescheinigung (Teil I der Tierärztlichen Bescheinigung); Behandlung gegen Bandwürmer- Impfbescheinigung (Teil II der Tierärztlichen Bescheinigung) und Impfungen
Impfung gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe
Blutuntersuchung ist durchgeführt
Tätowierung oder Mikrochip
Registrierung an der Grenze
Das Tier hat sich mindestens 6 Monate vor Einfuhr im Gebiet der EU/EFTA aufgehalten (Eigenerklärung des Besitzers)
Bandwurmbehandlung in Norwegen
Sie fahren nicht durch Schweden.

Die folgenden Informationen sind dem Merkblatt MV-0001/2 T von Statens Dyrehelsetilsyn (Tiergesundheitsamt) entnommen. Die Adresse lautet:
Statens Dyrehelsetilsyn
Postboks 8147 Dep
N - 0033 Oslo
Tel.: 0047 - 22 24 19 40, Fax: 0047 - 22 24 19 45
Die Angaben gelten für EU- und EFTA-Länder, in denen Tollwut vorkommt. Wenn Sie in einem tollwutfreien Land leben, können Sie die Einfuhrbestimmungen als PDF-Datei bei Statens Dyrehelsetilsyn herunterladen.

Nicht erlaubte Hunderassen:
Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Dogo Argentino, Fila Brasiliero oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B. American Steffordshire Terrier), müssen mit Stammtafel nachweisen können, dass das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist ebenfalls verboten.

1. Tierärztliche Bescheinigung
 A: Gesundheitsbescheinigung 
Wenn Sie mit Ihrem Tier (Hund oder Katze) nach Norwegen einreisen wollen, bestellen Sie zunächst bei der Botschaft die nötigen Formulare (Rückumschlag, A4, mit DM 3.- frankiert). Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Adresse anzugeben. Die Tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II).
Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden.
Falls sich der Hund in den letzten 12 Monaten ausschließlich in Dänemark, Finnland oder Svalbard/Jan Meyen aufgehalten hat, ist keine Behandlung gegen Bandwürmer nötig.
B: Impfbescheinigung
Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gültig wie die Impfungen bzw. Blutproben.

2. Impfungen
Folgende Impfungen werden verlangt:
A: Tollwut
Erstimpfung: Der Hund oder die Katze muss mit einem der zugelassenen Impfstoffe geimpft sein. Ein Lebendimpfstoff darf frühestens 24 Monate vor der Einfuhr verwendet werden. Die Impfung muss innerhalb der letzten 365 Tage vor der Einreise nach Norwegen vorgenommen worden sein. Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens drei Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate.
Es muss mindestens einmal eine Blutprobe zur Feststellung des Antikörperwertes durchgeführt werden. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutprobe muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikörpertiter von 0,5 IE/ml zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine zweite Blutprobe kann dann allerdings wieder erst nach frühestens 120 Tagen erfolgen.
Nachimpfung: Eine Blutprobe zur Kontrolle der Antikörpertiter ist nicht erforderlich, wenn das Tier nach der Grundimpfung schon kontrolliert und später, innerhalb von 365 Tagen, nachgeimpft worden ist. Das heißt, dass das Tier, das schon einmal einen ausreichenden Antikörpertiter vorgewiesen hat, sich keiner neuen Blutprobenuntersuchung unterziehen muss. Dies trifft aber nur auf Tiere zu, die nach der Grundimmunisierung jährlich geimpft wurden.
Bitte beachten Sie daher: Wenn die Zeitspanne zwischen den Tollwutimpfungen mehr als 365 Tage beträgt, kann die Blutprobe zu Kontrolle der Antikörper frühestens 120 nach der letzten Impfung vorgenommen werden.
Wann ist eine Blutprobe erforderlich?
Ausnahme: Bei der Einfuhr eines Tieres aus Island, Irland und Großbritannien nach Norwegen ist keine Impfung bzw. Blutprobe erforderlich.
B: Leptospirose (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein. Die Impfung muss mit einem anerkannten Wirkstoff erfolgen. In den meisten Fällen handelt es sich um Breitbandimpfstoffe, die gleich mehrere Krankheiten abdecken. So schützt der Impfstoff gegen Tollwut meist auch gegen Leptospirose.
Statt einer Impfung kann der Hund serologisch auf Leptospirose durch einen mikroskopischen Agglutinationstest (MAT) untersucht werden (das empfiehlt sich aber nicht, da der Hund wahrscheinlich ohnehin durch Impfung gegen Leptospirose geschützt ist (siehe Anmerkung über Impfstoffe). Die bei dieser Untersuchung getestete Blutprobe darf frühestens 21 Tage vor der Einfuhr vorgenommen werden. Das Ergebnis Blutprobe soll nicht mehr als 50% Agglutination zeigen; bei einem nicht geimpften Hund wird mit einer Verdünnung 1:30, bei einem geimpften Hund mit einer Verdünnung 1:300 gerechnet.
C: Staupe (gilt nur für Hunde)
Hunde müssen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Impfung muss mit einem anerkannten Wirkstoff erfolgen.
Zu Punkt A und B:
Der Hund kann frühestens 30 Tage nach der Grundimmunisierung (Erstimpfung) oder nach einer zu spät vorgenommenen Auffrischungsimpfung nach Norwegen eingeführt werden. Falls der Hund bei der Grundimmunisierung zwei Impfungen erhalten hat, wird ab der ersten Impfung gerechnet. Diese 30-Tages-Sperre gilt nicht für Hunde, die innerhalb von 365 Tagen gegen Leptospirose und innerhalb von 730 Tagen  gegen Staupe eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

3. Identifikation
Das Tier muss durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen implantierten Mikrochip identifizierbar sein. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein.
Falls das Tier einen Mikrochip hat, ist es wichtig, vor der Reise festzustellen, ob an der Einfuhrgrenze ein Ableser vorhanden ist. Die meisten norwegischen Zollstationen haben Mikrochipableser für FECAVA- oder ISO-Standard. Hat das Tier einen anderen Mikrochip-Typ, muss der Tierbesitzer selbst ein Ablesegerät mitbringen.

4. Grenzkontrolle
Bei der Einreise nach Norwegen sind das Tier und die Tierärztliche Bescheinigung unaufgefordert am Zoll vorzuzeigen.

5. Herkunft
Bitte stellen Sie eine Eigenerklärung aus, dass das Tier sich für die Dauer der letzten 6 Monate in EU- bzw. EFTA-Ländern aufgehalten hat.

6. Zugelassene Laboratorien für die Antikörperbestimmung in der Bundesrepublik, Österreich und der Schweiz:
Institut für Virologie
Justus - von - Liebig - Universität Gießen
Frankfurter Str. 107
D - 35392 Gießen
Tel.: 0641 - 993 83 50, Fax: 0641 - 993 83 59
Eurovir Hygiene-Institut
Biotechnologiepark
D - 14943 Luckenwalde
Tel./Fax: 03371 - 68 12 69
Landesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen Südbayern
D - 85764 Oberschleißheim
Tel.: 089 -31 56 03 21, Fax: 089 - 31 56 04 59
Bundesanstalt für Veterinärmedizinische Untersuchungen
Robert - Koch - Gasse 17
A - 2340 Mödling
Tel.: 0043 - 2236 - 46 64 00, Fax: 0043 - 2236 - 46 64 02 25
Schweizerische Tollwutzentrale
Institut für Veterinärvirologie
Länggass - Strasse 122
CH - 3012 Bern
Tel.: 0041 - 31 63 12 378, Fax: 0041 - 31 63 12 534

7. Telephonverzeichnis der Grenztierärzte
(Vorwahl für Norwegen: 0047, Bürozeiten 8.00 - 9.30 Uhr)
Ort (Distrikt) Telephon Mobiltelephon
Neiden (Sør-Varanger) 78 99 78 0078 99 30 30 94 81 33 50
Storskog (Sør-Varanger) 78 97 00 40 95 77 91 21
Tana (Tana) 78 92 80 75 94 81 91 34
Flughafen Gardermoen(Øvre Romerike) 63 94 23 90 91 78 46 35
Fredrikstad und Moss(Skapsborg und Moss) 69 25 69 65 94 22 74 12
Oslo (Oslo und Follo) 22 96 49 72 94 24 64 93
Sandefjord (Sandefjord) 33 35 07 11 97 53 31 14
Larvik (Larvik) 33 18 33 07 95 96 34 04
Kristiansand (Kristiansand) 38 03 38 22 97 66 26 10
Egersund (Egersund) 51 49 70 85 97 66 26 10
Stavanger (Stavanger) 51 52 92 94 90 98 22 29
Bergen (Bergen) 55 31 53 30 91 72 55 51

Klima:

Wegen des Golfstroms sind die Wetterverhältnisse ähnlich denen in Mitteleuropa. An der Westküste liegen die Jahresdurchschnittstemperaturen bei 7 - 12°C. In Nordnorwegen können im Sommer auch Temperaturen um 25°C herrschen. Besonders im äußeren Küstengebiet fällt sehr viel Niederschlag, im Landesinneren können die Sommer sehr trocken sein.

Notruf:

Feuerwehr 110, Polizei 112, Krankenwagen 113 .

 

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26. September 2001