Haustiere:
PRIVATE EINFUHR VON HUNDEN UND
KATZEN AUS EU- UND EFTA-LÄNDERN NACH SCHWEDEN.
(Gilt nicht für
Einfuhr aus Grossbritannien, Irland und Island.)
Aus Norwegen ist
die Einfuhr von Hunden und Katzen frei.
Seit einigen Jahren
dürfen Sie Ihren Hund und Ihre Katze mit nach Schweden nehmen. Bitte
beachten Sie aber die recht umfangreichen Bestimmungen und planen Sie Ihre
Reise möglichst sechs Monate im voraus.
Seit dem 1. Juni 2000
müssen Hunde- und Katzenbesitzer beim Grenzübergang nach Schweden den
Nachweis der Einreiseberechtigung sowie das Gesundheitszeugnis ihrer
Haustiere nicht mehr persönlich beim Zoll (Tullverket) abgeben. Es
reicht, die ausgefüllten Formulare einem Zöllner zu übergeben oder sie
in die dazu speziell aufgestellten Briefkästen zu stecken.
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund
mit einem anerkannten Impfstoff gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose
geimpft ist. Bei Katzen ist eine Impfung gegen Tollwut erforderlich.
Lassen Sie 4 Monate
nach dieser Tollwutimpfung von Ihrem Tierarzt eine Blutprobe entnehmen.
Der Tierarzt schickt die Blutprobe an ein anerkanntes Labor zur
Überprüfung auf Antikörper gegen Tollwut. Sie erhalten ein paar Wochen
später die Laborbescheinigung von Ihrem Tierarzt. Diese Überprüfung ist
bei regelmäßiger und vorschriftsmäßiger Nachimpfung nur einmal im
Leben des Tieres notwendig.
Das Tier muss mit
einer Identitätsmarkierung (Tätowierung oder Mikrochip) versehen sein.
Für die Einreise nach
Schweden ist weiter eine Einfuhrgenehmigung vorgeschrieben. Fordern Sie
rechtzeitig die Formulare in deutscher Sprache zur Beantragung der
Genehmigung beim Schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, Statens
Jordbruksverk, an.
Die Unterlagen können
Sie auch bei der schwedische Botschaft anfordern. Senden Sie uns dazu
bitte einen mit 3,- DM frankierten Rückumschlag DIN A5 oder DIN A4 unter
Angabe der Tierart, dann senden wir Ihnen die Informationen zu.
Auf einem
Formular kann die Einfuhr von bis zu 10 Hunden/Katzen beantragt werden.
Sie können das Formular in englischer Sprache auch aus dem Internet
herunterladen. (www.sjv.se)
Senden Sie die
ausgefüllten Formulare an das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft
zurück und überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr von 400 SEK (ca. 90,-
DM). Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mit EC-Schecks bezahlen können.
Sie erhalten
rechtzeitig vor Ihrer Abreise die Genehmigung aus Schweden zugestellt. Der
Gültigkeitszeitraum der Einfuhrgenehmigung ist auf dem Dokument vermerkt.
Mit gleicher Post erhalten Sie die Formulare (a) "Zusammenstellung
über durchgeführte Impfungen" und (b)
"Gesundheitszeugnis".
Frühestens 10 Tage
vor Ihrer Einreise nach Schweden müssen Sie mit Impfpass,
Laborbescheinigung und den vom Landwirtschaftsamt zugestellten Formularen
zu Ihrem Tierarzt gehen. Dieser führt eine Wurmkur durch und füllt die
beiden Formulare (a) und (b) aus.
Bei der
"Zusammenstellung über durchgeführte Impfungen" (a) müssen
Sie darauf achten, dass die Gültigkeit aller Impfungen - also nicht nur
der Tollwutimpfung - ausreichend ist. Dieses Formular ist bis zur
nächsten fälligen Nachimpfung gültig. Das Gesundheitszeugnis (b) mit
der Bestätigung über die durchgeführte Wurmkur darf bei der Einreise
nach Schweden nicht älter als 10 Tage sein. Bei einer erneuten Einreise
ist also auf jeden Fall ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorzulegen!
Sollten Sie Fragen zu
den Bestimmungen haben oder benötigen Sie andere detailliertere
Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an das Schwedische
Landwirtschaftsamt in Jönköping.
Telefonzeiten für
Hunde- und Katzenanfragen:
Montag – Freitag
9.30-11.30, 13.00-15.00
Tel, Durchwahl: 0046/36/15 55 33
Statens
Jordbruksverk, SJV
Smittskyddsenheten
S-551 82 Jönköping
Tel: 0046/36/15 50 00 (Zentrale)
Fax:0046/36/15 08 18
Homepage: www.sjv.se
Bitte beachten Sie
auch, dass in Schweden teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden
herrschen. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, Hundekot wird
vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.