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!!! Vermisste Kinder
bitte helft !!!
!!! An alle Webmaster !!!
Hier ist "stehlen" ausdrücklich
erwünscht!!! Ihr könnt alle Bilder und Links auf Eurer
Homepage einbinden. Bis jetzt waren es
vielleicht immer die Kinder der anderen
denen so etwas passiert ist - doch das
kann morgen schon anders sein! Deshalb
helft alle mit, die Kinder zu finden,
und Hinweise auf Täter zu geben!
Hier findet Ihr auch Adressen mit Hilfe
für Opfer, Ratschläge zur Vorbeugung,
Links gegen Kinderpornographie und
sexuellen Missbrauch gegen Frauen.
!!! Diese Kinder werden
weiter vermisst !!!
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Klickt
auf die Namen für mehr Details!
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- 8 Regeln die Kinder
unbedingt befolgen sollten:
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- 1. Wenn
ich das Haus verlasse, sage ich meine Eltern IMMER,
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mit wem ich weggehe und wohin ich gehe.
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- 2. Ich
spreche niemals mit Fremden und werde mich niemals
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überreden lassen, irgendwo hinzugehen mit jemand, den
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meine Eltern nicht kennen. Ein
Zusatz von mir: Da Täter leider oft aus
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dem Bekanntenkreis kommen, würde ich sogar hier Vorsicht
walten lassen, es sei denn
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das ich es im Einzelfall ausdrücklich erlaube! (Aber das
ist nur meine Meinung!)
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- 3. Ich
werde zu jedem NEIN sagen, auch zu einem Erwachsenen
- wenn
er versucht, mich in einer Art und Weise zu berühren,
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die ich nicht mag.
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- 4. Ich
werde schnell weglaufen von jemanden, der versucht,
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mich zu berühren oder mitzunehmen. Ich werde schreien
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"Das ist nicht mein Papa oder meine Mama" und
"Helft mir"
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- 5. Ich
werde es meinen Eltern erzählen, wenn jemand versucht,
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mich in einer Art und Weise zu berühren, die ich
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nicht mag.
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- 6. Ich
brauche vor meinen Eltern keine Geheimnisse zu haben;
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ich werde ihnen von den Dingen oder Leuten erzählen, die
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mir Angst machen.
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- 7. Meine
Eltern lieben mich, sie werden mir zuhören und mir
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helfen, wenn ich verstört bin.
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- 8. Wenn jemand
versucht mich zu berühren oder mich bedroht,
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dann sind meine Regeln: NEIN sagen! Weglaufen! Es
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jemanden erzählen!
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Nicht
wegschauen - Helfen!
Sechs goldene Regeln:
1. Ich helfe, aber
ohne mich in Gefahr
zu bringen.
2. Ich fordere andere direkt zur
Mithilfe auf.
3. Ich beobachte genau und merke mir
den
Täter.
4. Ich organisiere Hilfe - Notruf 110.
5. Ich kümmere mich um das Opfer.
6. Ich stelle mich als Zeuge zur
Verfügung.
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GESETZESTEXT
Nach §
330 c des STGB wird jeder mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft, der bei Unglücksfällen oder
gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies
erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,
insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung
anderer wichtiger Pflichten möglich ist.
Hilfeleistung für
den Verletzten geht vor Spurensicherung !
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Begriffe wie
Zivilcourage und Zeugenverhalten sind angesichts zunehmender
gewalttätiger Übergriffe in aller Munde. Doch nur wenige sind über
ihre Rechte und Ansprüche als Nothelfer ausreichend informiert.
Zivilcourage unterbleibt häufig auch deshalb, weil befürchtet
wird, für mögliche gesundheitliche Schäden selbst aufkommen zu
müssen.
Wer bei Unglücksfällen oder gegenwärtiger Gefahr für Körper
und Gesundheit anderen Hilfe leistet, ist durch die gesetzliche
Unfallversicherung als Nothelfer geschützt. Nothelfern werden
auch Sachschäden und Aufwendungen ersetzt.
Antragstellung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf Leistungen nach dem
Opferentschädigungsgesetz:
Erstattung von Heilbehandlungskosten, ggf. Rentenleistungen.
Antragstellung beim örtlichen Versorgungsamt.
Zeugen einer Gewalttat sollten nicht unüberlegt eingreifen, sich
aber klar zu erkennen geben. Auf jeden Fall andere Passanten
ansprechen und zur gemeinsamen Hilfe auffordern. Sofort Polizei
und ggf. Rettungsdienste benachrichtigen.
Sich als Zeuge
zur Verfügung stellen ist Bürgerpflicht.
| Links: |
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- Vermisste Kinder im Euregionet
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- Über Kindesmissbrauch: Wer sind
die Täter? Wie sind die Signale der Kinder? Was ist
Missbrauch? Oder: Was tun wenn ein Kind vermisst
- wird? Diese und andere Fragen
werden hier beantwortet!
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http://www.ariana.de/kinder/
|
- Netz gegen Kinderpornographie
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- INTERPOL
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- Hilfe
für Kriminalitätsopfer
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